Schlachten oder reparieren? (übler Crash mit Bild)

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Schlachten oder reparieren? (übler Crash mit Bild)

      Hallo 16v Fans,

      vor vier Wochen war es soweit. Ich habe meinen 2,5-16v vom Lackierer geholt. Über den Winter haben wir das Auto in einen guten Zustand gebracht (Note 2 laut Gutachter) Kleine Roststellen wurden gemacht und ganz lackiert. Mitten in der Stadt, kommt mir am 1. Mai, in einer Kurve ein Ford entgegn und knallt in mich rein, obwohl ich schon gestanden war. Vier junge Türken stiegen aus..., den Rest erspare ich euch...!
      Was meint ihr?
      So verkaufen?(hat jemand Interesse?)
      Reparieren? oder Schlachten?

      Gruß Jofa
      Dateien
      Gruß
      jofa
    • Hallo jofa,

      wer auch immer in ein stehendes Fahrzeug reinfährt, ist immer schuld. Das nur als Hinweis.
      Das Auto wäre m.p.E. zu schade es wegen des Unfalls wegzuwerfen.

      Hört sich für mich wie ein "Unfall nach Wunsch" an. Hat die Versicherung der jungen Türken sich
      denn schon bei Dir gemeldet ?

      Viele Grüße

      MB100
      Wenn Gott uns lieber hätte Fahrrad fahren sehen wollen, dann hätte er uns keine Automobile konstruieren lassen.
    • richten lassen,
      WEIL du hast bis jetzt Geld versenkt,
      du kennst das Fahrzeug,
      der Schaden lässt sich nachdem der Rahmen evtl gerichtet worden ist weitestgehend in Eigenregie beheben.
      also meine Meinung richten, vor allem wenn das Fahrzeug guten Zustandes ist.
      einen guten Schätzer bitte beiziehen damit die andere Versicherung ordentlich blechen muss
      grüße uli
      Mein Fuhrpark: W124 250D'87 460tkm komplett überholt, im Familienbesitz seit 5/88; S124 250TDT Italienexportmodell, mit LLK seit neustem; W201 2,3 16V ECE Bj 9/85

      Verleihe Motorhalter und Motordirigent im Umkreis von 150 Km
      Schlachte öfters mal einen 124er Benz zur Ersatzteilgewinnung
    • Schlachten oder reparieren? (übler Crash)

      Hallo,

      danke für die Kommentare. Ich sehe es nun wie die Mehrheit von euch und werde ihn wohl richten. Bei der Schuldfrage (Laut Polizei klar der Unfallgegner) kann es aber Probleme geben, da der Vater des 20 Jährigen Fahrers sich gegen die Schuldfrage wehrt. Laut Anwalt wird man den Schaden wohl einklagen müssen. Dies wird einiges an Zeit kosten. Deshalb muss ich die letzte Entscheidung was mit dem 16er passiert hinten anstellen. Laut Gutachten liegt der Wiederbeschaffungswert bei 12`€ die Rep.-Kosten etwas drüber. Die Werthaltigkeit der 16er ist somit bestätigt.

      Danke nochmals bis auf weiteres!

      Jofa
      Gruß
      jofa
    • JUHU su gehört sich des, net klein beigeben bei den Streitigkeiten,
      wenn immer die "Alten" meine sie müssten gegen die Fehler ihrer verzogenen Affen klagen...
      grüße uli
      Mein Fuhrpark: W124 250D'87 460tkm komplett überholt, im Familienbesitz seit 5/88; S124 250TDT Italienexportmodell, mit LLK seit neustem; W201 2,3 16V ECE Bj 9/85

      Verleihe Motorhalter und Motordirigent im Umkreis von 150 Km
      Schlachte öfters mal einen 124er Benz zur Ersatzteilgewinnung
    • Hallo zusammen,



      mach dich bei deinem Anwalt über die 130 % Grenze schlau. Wenn du tatsächlich nach den Vorgaben des Gutachtens innerhalb 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Gutachtens bei einer Fachwerkstatt mit Rechnung usw. reparierst, muß die gegnerische Versicherung bezahlen. Du darfst aber nicht einen Cent darüber kommen und auch keine Absprachen treffen nur um die 130% einzuhalten (BGH-Rechtsprechung). ;) 130 % wären 15.600,00 €, wenn 12.000,00 € der genaue Wiederbeschaffungswert ist.



      Grüße



      Alfred
    • Hallo Alfred

      Die Versicherung muß auch nach Gutachten zahlen. - ohne Rechnung. BGH-Rechtsprechung. Man kann auch in Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe instandsetzen. Instandsetzungsbestätigung durch Gutachter, oder?

      Also bei den Beträgen lohnt sich eine Instandsetzung meiner Meinung nach alle Male.

      Gruß Johnny
      Viele Grüße vom Kanalknotenpunkt
      Johnny
    • Hallo Johnny,

      und natürlich auch alle andere Leser/Mitwirkenden dieses Threads.

      Die 130% Reparaturgrenze des BGH hat nichts damit zu tun, ob das Auto in Eigenregie oder durch eine Werkstatt repariert wird.
      Es geht allein um das Gutachten.

      Der Gutachter bemisst den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Und der soll wohl bei 12.000 EUR liegen.
      Demnach darf das Fahrzeug bis zu 30% über dem W-Wert repariert werden. Das würde dann tatsächlich 15.600 EUR bedeuten.

      Allerdings bitte nicht die Mehrwertsteuer vergessen, denn die ist da bereits includiert. Also bitte von den theoretischen 15.6 K nochmals
      19% abrechnen. Die Mehrwehrtsteuer wird nur dann ersetzt, wenn das Fahrzeug auf Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer repariert wurde.
      Sonst auf keinen Fall. Im Übrigen muss die Versicherung den Schaden auch erst dann regulieren, wenn der Schaden nachweisbar und fachgerecht
      behoben wurde. Das ist zwar ungerecht, weil man bei Eigenvornahme erst mal mit eigenem Kapital reingehen muss, kann sich aber durchaus lohnen, wenn
      man in der Lage ist, den Schaden selbst zu reparieren.

      Denn Gutachter rechnen gerne die geringeren Kosten freier Werkstätten. Aber nach dem sog. Porsche-Urteil hat man Anspruch auf Ersatz der Kosten, die
      in einer Porsche-Fachwerkstatt entstanden wären.

      Kann man den Schaden selbst fachgerecht beheben, hat man trotzdem Anspruch auf Ersatz der im Gutachten ausgewiesenen Kosten.
      Schliesslich darf die gegnerische Versicherung ja nicht davon profitieren, dass der Geschädigte den Schaden selbst beheben kann.
      Der Schaden und dessen Ausmaß ist allein monetär zu bewerten und allein davon abhängig, was die Beseitigung in einer
      Fachwerkstatt (hier also Daimler) kosten würde.

      Ich würde allerdings niemals meinem eigenen Gutachter trauen und noch nicht einmal der Versicherung.
      Solange es freie Gutachter sind (also nicht DEKRA oder TÜV), kann und wird die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter ins Spiel bringen.
      Und dann geht im Zweifelsfalle (und das ist bei solch seltenen Autos nunmal leider so) der Streit los. Am Ende entscheidet ein Richter, der von der Materie
      überhaupt keine Ahnung hat.

      Daher würde ich mich in so einem Falle unbedingt an einen z.B. DEKRA-Gutachter wenden. Im Gegensatz zum TÜV arbeiten die meiner Erfahrung nach häufiger
      mit Youngtimern und seltener mit schnöder "Bremsenprüfung".

      Mein Fazit: Bei den Wiederbeschaffungskosten liegst Du mit 12K schon ziemlich gut, ohne Dein Auto zu kennen.
      Um Dich selbst nochmal abzusichern, würde ich bei Daimler nachfragen, was dort die Reparatur kosten würde.
      Vielleicht haben die ja auch noch eine Aussage zum Wiederbeschaffungswert Deines Autos parat.
      Das könnte insoweit interessant sein, als dass die selbst vergleichbare Fahrzeuge kennen und wissen, für welchen Kurs sie die verkaufen.

      Der 190E 16 ist im Moment noch ein Hochpreisklassiker für vergleichsweise kleines Geld. Wirklich gute Exemplare gehen aber
      jetzt bereits nur noch "von Hand zu Hand".

      Ich würde um mein Auto jedenfalls kämpfen wie Mama T-REX um ihr Junges.

      Viele Grüße und noch mehr Erfolg.

      MB100
      Wenn Gott uns lieber hätte Fahrrad fahren sehen wollen, dann hätte er uns keine Automobile konstruieren lassen.
    • Hallo 16v Freunde,

      mein Auto lebt wieder! Die Reparatur ist gemacht, leider lehnte die Allianz Versicherung die ganze Regulierung ab. Zuerst ist man nicht schuld, dann wird am Gutachten rumgemacht und will das Auto selber bewerten lassen. Mein Anwalt hat gut zutun, doch die Fakten und Polizeiakten sprechen für mich. Und nun wurden nach zwei Monaten doch mal 50% des Schadens bezahlt. Ob man den Rest vor Gericht erstreiten muss wird man sehen. Danke für eure Infos und Kommentare.

      Gruß Jofa

      P.S. Suche nun ein Radio, da seit 22 Jahren nur die Radiovorbereitung vorhanden ist. Danke!
      Gruß
      jofa
    • Schön, das der Sechzehner wieder fährt.
      Zum Thema Radio gibt es ein Buch:
      w201-16v-club.de/Forum_16V/ind…?page=Thread&postID=40376

      Da sind die verschiedenen Modelle von Becker mit Bauzeiten etc. beschrieben
      Kann in unserem Shop bestellt werden:
      w201-16v-club.de/shop_club/
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




      "Tue gelegentlich etwas, womit Du wenig oder gar nichts verdienst. Es zahlt sich aus."
    • jofa schrieb:

      Hallo,

      danke für die Info für das tolle Buch. Werde eins bestellen, denn ein Becker soll es schon sein. Guter Radio-Sound ist schon wichtig.


      Hallo Jofa,

      die guten alten Becker Radios waren in ihrer Zeit nicht schlecht. Verglichen mit dem, was man heute aktuelles für schmales Geld (hallo Stammtisch Hamburg) bekommen kann, ist der Sound der 80er und 90er aber eher bescheiden. Also wenn es Dir um Sound geht, kaufe besser ein aktuelles Radio und vielleicht auch gleich neue Lautsprecher. Wenn es Dir um ein historisch passendes Radio geht, dann investiere in ein Becker (am besten Grand Prix aufwärts).
      Ach ja: das Becker Buch ist so oder so eine gute Investition :)
      Beste Grüße

      Erik



      mit T-Car: 190E 2.5-16 mit:
      393.000 km (Stand 01/08 )/404.000 km (Stand 01/09 )/ 420.000 km (Stand 01/10)/ 431.000 km (Stand 01/11)/ 443.500 km (Stand 01/12)/
    • Hi Jofa,

      kämpfe weiter. Denn das was Du beschreibst, ist nichts weiter als normale Taktik der Versicherer.
      Die haben stets weitaus mehr Geld zur Verfügung, als der einzelne Versicherte.
      Warum sollten sie es also nicht mit Einschüchterung versuchen ?!

      Und vermutlich lassen sich auch sehr sehr viele Versicherte von der finanziellen Macht des Gegenübers abschrecken.
      Ich hoffe, dass Dir das System nunmehr klar geworden ist !

      Ich zitiere Dich: "mein Auto lebt wieder! Die Reparatur ist gemacht, leider lehnte die Allianz Versicherung die ganze Regulierung ab. Zuerst ist man nicht schuld, dann wird am Gutachten rumgemacht und will das Auto selber bewerten lassen. Mein Anwalt hat gut zutun, doch die Fakten und Polizeiakten sprechen für mich. Und nun wurden nach zwei Monaten doch mal 50% des Schadens bezahlt. Ob man den Rest vor Gericht erstreiten muss wird man sehen. Danke für eure Infos und Kommentare."

      Leider sind Gutachter oft nicht selbst fachkundig im Bezug auf ein KfZ. Wie sollten sie es auch sein. Sie begutachten Golfs usw. aber seltenenfalls mal einen 16V.
      Und was den Anwalt betrifft, verlass Dich bitte nicht darauf, dass er davon mehr Ahnung hat, als der Gutachter.

      Letzen Endes liegt es an Dir selbst, sowohl mit Anwalt als auch Gutachter die Dinge durchzusprechen. Glaub mir einfach, ich hab mehr als nur ein Gutachten für den
      "Gutachter" diktiert.

      Streiten ist aber in jedem Falle besser, als das "Angebot" der Versicherung anzunehmen. Und - sofern Du einen guten Anwalt hast - wird das zu Deinen Gunsten ausgehen.
      Hoffe ich jedenfalls mal und verbleibe

      mit vielen Grüßen

      MB!00
      Wenn Gott uns lieber hätte Fahrrad fahren sehen wollen, dann hätte er uns keine Automobile konstruieren lassen.
    • Hallo MB100,

      du hast vollkommen recht. Die Taktik der Versicherung ist in meinem Fall unübersehbar. Angenommen jemand verliert so sein Auto für die Fahrt zur Arbeit und weis zwei Monate lang nicht wie es weitergeht, der gibt sich womöglich zuschnell zufrieden. Aber wir Kunden machen die Konzerne auch zu groß und mächtig. Das sollte man bei jedem Kauf bzw. Vertrag auch beachten. Ich glaube wich werde gut vertreten und kämpfe um mein Recht.
      Es ist um jeden 16v schade der so verloren gehen würde. Auf jeden Fall spendier ich dem Auto vier neue Reifen und endlich ein Radio!!!
      Gruß
      jofa