Umweltzonen und Fahrverbote

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    • Umweltzonen und Fahrverbote

      Hallo,

      nachdem das Thema in den letzten Tagen nicht nur hier im Forum verstärkt dikutiert wurde, möchte ich eine Pressemeldung aus Stuttgart verlinken:

      Pressemeldung Stuttgart vom 18.12.06

      Wenn ich es richtig verstanden habe sind Fahrzeuge ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat von dem Fahrverbot betroffen. Die meisten Sechzehnventiler werden also nicht betroffen sein. Oder anders, die Umrüstung von Euro1 auf Euro2 ist nicht wegen eines möglichen Fahrverbotes erforderlich.
      Anders wird es für uns 2.3-16 Fahrer ohne KAT. Hier wird es sicher eng, solange sie keine Oldtimer sind.
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




      "Tue gelegentlich etwas, womit Du wenig oder gar nichts verdienst. Es zahlt sich aus."
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Hallo Heiko,

      wer die 07er hat hat natürlich das Los gezogen, nur leider ist auch dieses in den nächsten Wochen für unsere Sechzehnventiler für einige Jahre vorbei.

      Aber wie gesagt ich glaube noch nicht an die radikale Umsetzung wie es zur Zeit im Gespräch ist. Und zur Not sperr ich ihn halt 8 Jahre ein und warte bis 2015! Dann bekommt meiner ein H-Kennzeichen :)
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




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    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Kennt jemand eine Liste mit den Emmissions-
      schlüsselnummern für die Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) und Schadstoffgruppe 3 (gelbe Plakette)?
      Dann wüssten wir sicher welche Wagen noch fahren dürften und welche nicht!
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




      "Tue gelegentlich etwas, womit Du wenig oder gar nichts verdienst. Es zahlt sich aus."
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      wer die 07er hat hat natürlich das Los gezogen, nur leider ist auch dieses in den nächsten Wochen für unsere Sechzehnventiler für einige Jahre vorbei.

      Wie soll ich das verstehen ??
      Ich habe ein unbefristestes 07er und habe dadurch bestandschutz.

      Oder ? gibt es schon wieder was neues ??

      ciao
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Hi,
      gemeint waren nur die die noch keines haben oder bis jetzt keines beantragt haben. Dazu aber Anfang der Woche mehr!

      So wie es aussieht haben auch die unbefristeten Bestandsschutz. Also bitte nicht aufregen...
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




      "Tue gelegentlich etwas, womit Du wenig oder gar nichts verdienst. Es zahlt sich aus."
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Tja wenn es so kommt wird mein Sechzehner noch ein paar Jahre parken und dann auch wieder mit h-Kennzeichen in der Stadt zu sehen sein.
      Aufgrund der großen Anzahl an Fahrzeugen die bei der jetztigen Planung nicht fahren dürfen, vermute ich aber auch das es anders kommen wird wie geplant!
      Abwarten und Tee trinken
      Gruß
      Gerd
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Als stolzer Besitzer eines bestens funktionierenden neuen 2.3-16-Motors, verbaut in einem 2.5-16 ;) hat mich das Thema Feinstaubverordnung, Umweltzone und Fahrverbote natürlich sehr beunruhigt, zumal meines Wissens EURO2 Nachrüstungen nur für den 2.5er verfügbar sind.

      In der auto, motor und sport Heft 7, Seite 9 war dann unter Tops und Flops folgende Kurzmeldung zu lesen:
      "Regierung will nun doch kein Feinstaub-Fahrverbot für ältere Kat-Benziner". In der Youngtimer 2/07 ist ebenfalls zu lesen, dass Fahrzeuge mit geregeltem Kat von den Fahrverboten ausgenommen werden sollen.

      Mir hat das Ganze keine Ruhe gelassen und ich habe
      mit dem zuständigen Referenten im Bundesumweltministerium telefoniert, der die Verordnung verfasst hat.

      Es ergibt sich demnach folgende Lage:

      1) Auch in der aktuellen Version der Feinstaubverordnung erhalten alle Beziner bereits ab EURO1 die grüne Plakette. Oder anders gesagt: EURO2 ist nicht unbedingt erforderlich. Wichtig ist bei Benzinern EURO, also mindestens EURO1. Die EURO1 wurde am 1. Juli 1992 eingeführt. Könnte also sein, dass einige 2.5-16 im Verkehr sind, die nach EURO1-Norm zugelassen sind. Diese Fahrzeuge wären in jedem Fall aus dem Schneider.

      2) Bundesumweltministerium und Bundesverkehrsministerium erarbeiten zur Zeit einen
      Änderungsentwurf zur bestehenden Feinstaubverordnung. Der Änderungsentwurf sieht vor, dass ältere Benziner mit geregeltem Kat (vor 1.7.1992 zugelassen und daher noch nicht EURO1) die grüne Plakette erhalten sollen. (Die konkreten Planungen für Fahrzeuge ohne gereltem Kat oder/und Fahrzeuge mit H-Kennzeichen habe ich nicht abgefragt).

      Diese Änderungsverordnung muss zwei Hürden nehmen:

      I) voraussichtlich im September 2007 muss der Bundesrat der Änderungsverordnung zustimmen.

      II) Vorher muss ein sogenanntes Notifizierungsverfahren bei der EU erfolgreich durchlaufen werden.
      Bei diesem Notifizierungsverfahren prüft die EU-Kommission, ob die Änderungsverordnung "EU-neutral"
      ist. "EU-neutral" meint, dass Fahrzeuge mit gegeltem Kat aus einem der anderen 26 EU-Mitgliedsstaaten gegenüber Fahrzeugen aus der BR Deutschland nicht diskriminiert werden dürfen: was für deutsche Fz. mit geregeltem Kat gilt, muss auch für entsprechende Fz. aus den anderen EU-Staaten gelten. Und damit sind wir bei einem interessanten Punkt: Der Grund dafür, dass Fahrzeuge mit geregeltem Kat, aber ohne EURO1 den Fahrverboten der Feinstaubverordnung unterfallen, liegt nicht an deren Feinstaubemissionen sondern an der verwaltungsmäßigen Handhabbarkeit dieses Ungeheuers "Feinstaubverordnung". Nach meinem Verständnis muss jetzt jemand eine Liste erstellen, mit den Zulassungs-Schlüsselnummern aller Fz. mit gereltem Kat aller 27 EU-Länder (Damit die Zulassungsstelle z.B. in Stuttgart dem 1986 in Portogal zugelassenem Fz. mit geregeltem Kat eine grüne Plakette erteilen kann). Wenn nun das Vorhaben besteht, Oldtimer und Youngtimer ohne geregeltem Kat, mit H- oder 07-Kennzeichen eine grüne
      Plakette zu erteilen müsste ja das Notifizierungsverfahren durchlaufen werden. Viel Spaß...
      Meines Erachtens ist das nur handhabbar, wenn man Benziner generell ausklammerte ... (Und auch dann blieben Fragen: was macht eigentlich der Bezitzer eines Mercedes 260 D aus den dreißiger Jahren oder der Besitzer eines 240 D 3.0 ?).

      Also, so ganz scheint mir die Kuh noch nicht vom Eis zu sein ..... Für den worst-case (= keine Änderung) würde
      ich nach heutigem Kenntnisstand einschätzen, das das Ganze juristisch gekippt würde, da der Grund für die rigide Vorgehensweise gegenüber älteren Benzinern nicht sachbezogen ist, sondern nur verwaltungsbedingt ist. Der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfte damit verletzt werden. Ich denke, dass Besitzer älterer
      Dieselfahrzeuge (= betroffener Personenkreis einige 10.000 ?) ohnehin klagen werden - wegen Verstoßes
      gegen das rechtstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit.

      Gruß aus Hannover
      2516 (Jörg)
    • RE: Umweltzonen und Fahrverbote

      Hallo Jörg,

      ich danke Dir für diesen sehr ausführlichen Bericht. Bist ja fast Fachmann auf dem Gebiet :D

      Wie bereits vor vielen Jahren mit der G-Kat Plakette lebt jetzt kurzfristig eine Handvoll Betriebe von den Panikattacken einiger Autofahrer. Die Kaltstartregler laufen wie warme Semmeln (oder auch Wecken genannt).

      Auch wenn seit der RetroMotor sich einiges an Änderungen angebahnt haben wird es erst zum Gesetzt wenn alle Unterschriften auf der Gesetzesvorlage drauf sind!
      Und das warte ich noch gemütlich zurückgelehnt ab!
      Und auch wenn ich mit meinem 2.3-16 nicht mehr auf die Grüne Plakette kommen sollte, wird die Zeit des Wartens nicht lange sein bis ich ein H-Kennzeichen fahren kann! Und da bin ich mir sicher, das es eine Ausnahme Regelung für H-Kennzeichen und roter Nummer geben wird.
      Wo würden wir da hinkommen, die Oldtimer dürfen nicht mehr nach Stuttgart zum Museum fahren ;)
      Gruß
      Christoph Rieger
      Vorstandsvorsitzender / President




      "Tue gelegentlich etwas, womit Du wenig oder gar nichts verdienst. Es zahlt sich aus."