Hallo Leute,
ab den 01. Januar 2007 tritt das Gesetz in Kraft das die 07er Kennzeichen aus den Verkehr gezogen werden.
Laut Gesetz heißt es:
Aufgehoben werden die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO über die Verwendung roter Oldtimerkennzeichen, deren Inhalt nunmehr Bestandteil der Verordnung über Ausnahmen und Änderungen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 29.09.1989, die in der Praxis keine Bedeutung mehr haben.
Der DEUVET schreibt:
Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit 30-Jahre-Reglung für das rote 07er Kennzeichen und das H-Kennzeichen am 10.02.2006
Nach umfangreichen nach schlagen von Paragraphen und Oldtimer Seiten komme ich zu den
Fazit:
Unbefristete Rote 07er Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Befristete dagegen haben mit den Ablauf der Frist kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichen, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keinen 30 Jahre zurückliegt.
Ciao Heiko
ab den 01. Januar 2007 tritt das Gesetz in Kraft das die 07er Kennzeichen aus den Verkehr gezogen werden.
Laut Gesetz heißt es:
Aufgehoben werden die 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO über die Verwendung roter Oldtimerkennzeichen, deren Inhalt nunmehr Bestandteil der Verordnung über Ausnahmen und Änderungen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 29.09.1989, die in der Praxis keine Bedeutung mehr haben.
Der DEUVET schreibt:
Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit 30-Jahre-Reglung für das rote 07er Kennzeichen und das H-Kennzeichen am 10.02.2006
Nach umfangreichen nach schlagen von Paragraphen und Oldtimer Seiten komme ich zu den
Fazit:
Unbefristete Rote 07er Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Befristete dagegen haben mit den Ablauf der Frist kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichen, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keinen 30 Jahre zurückliegt.
Ciao Heiko